Muss mein ehemaliger Arbeitgeber meine Betriebsrente selbst anpassen, wenn seine Pensionskasse notleidend geworden ist und nicht wie früher Überschüsse zum Ausgleich der Inflation zahlt?

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Muss mein ehemaliger Arbeitgeber die Betriebsrente anpassen, obwohl die Firma in den letzten drei Jahren keine Gewinne gemacht hat?

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Eine Kritik aus gesetzgebungstechnischer und verfassungsrechtlicher Sicht am Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017, insbesondere an der sog. Escape Klausel in § 16 Abs.3 Satz 2 verbunden mit der Einführung des neuen § 30 c Abs. 1a BetrAVG zum Wegfall der Haftung der Arbeitgeber für die Anpassung von Betriebsrenten der Pensionskassen .

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