Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) dar, noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein.
Dies hat die 1. Kammer des Ersten senats des Bundesverfassungsgerichts unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung klargestellt.
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