Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen
Neben der Rente zu arbeiten, kann Auswirkungen auf diese haben. Dies gilt für fast alle Rentenarten.
Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten
Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei vorgezogenen Altersrenten ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden.
Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.
Achtung: Der Hinweis im nachfolgend verlinkten Text der DRV-Homepage „Betriebsrentnerinnen und -rentner aufgepasst!“ ist so nicht richtig. Das gilt ausschließlich bei Gesamtversorgungszusagen aus den 70-iger Jahren, die es heute kaum noch gibt. Ansonsten gilt § 5 BetrAVG
Zum kompletten Artikel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung
Aus aktuellem Anlass hat der BRV am 09.11.2022 dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zum Thema „Anpassung der Betriebsrenten“ aus dem Blickwinkel eines unbefriedigenden Betriebsrentenrechts geschrieben.
Den Brief können Sie hier nachlesen!
Muss mein ehemaliger Arbeitgeber meine Betriebsrente selbst anpassen, wenn seine Pensionskasse notleidend geworden ist und nicht wie früher Überschüsse zum Ausgleich der Inflation zahlt?
Muss mein ehemaliger Arbeitgeber die Betriebsrente anpassen, obwohl die Firma in den letzten drei Jahren keine Gewinne gemacht hat?
Für den Ruhestand vorzusorgen, ist nicht einfach. Er ist ja noch so weit weg.
Kaum einer vergleicht am Abend oder am Wochenende gerne Fondssparpläne und Riester-Renten, zumal der Druck der Versicherungsvertreter geringer geworden ist. Eine Ursache dafür ist, dass „der alte Herr Kaiser von der HM“, den kaum noch einer kennt, nicht mehr vorbeikommt und viele Mitarbeiter den Weg in die Versicherungsagentur oder zum Versicherungsmakler „um die Ecke“ scheuen – warum auch immer.
In 10 Schritten zur Zusatzrente vom Arbeitgeber
Entgeltumwandlungsvereinbarung – Muster
Nach zwei Jahren pandemiebedingten Ausfall der Mitgliederversammlung ist es zu unserer Freude gelungen, wieder eine Mitgliederversammlung in der allseits geschätzten Form abzuhalten. Ein Motto haben wir nicht gewählt, da die Pandemie aber insbesondere der Krieg in der Ukraine alle anderen Themen überragt.
Hier finden Sie folgende Dokumente zur Mitgliederversammlung.
Liebe Leser,
Sie erinnern sich – in den letzten Wochen haben die Süddeutsche Zeitung unter dem Titel „Unwucht bei der Rente“ und der Münchner Merkur unter dem Titel „Corona leert die Rentenkasse“ unter Verweis auf die sog. Rentenexperten Prof. Bernd Raffelhüschen, Prof. Axel Börsch-Supan oder Prof. Bert Rürup Vorschläge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet. Unter dem Deckmantel der Wissenschaft machten Sie wieder einmal Aussagen zum Schaden der Rentner und Rentnerinnen.
Es war nicht anders zu erwarten. Wenn die Kosten der CoronaKrise nicht über Steuererhöhungen finanziert werden können, weil Frau Merkel dies ablehnt, dann haben die zukünftigen Generationen die Kosten für die Schulden zu tragen oder sie werden über die gesetzlichen Sozialversicherungen abgewickelt. Einer muss die Rechnung bezahlen!
Aus diesem Grund hat unsere Kooperationsgemeinschaft „Soziale Sicherung in Deutschland“ folgende Pressemitteilung herausgegeben.