Der Fachverband für betriebliche Altersversorgung
Entwicklung des Vereins
Die Gründung des Fachverbandes erfolgte vor 20 Jahren anlässlich einer Insolvenz. Die betroffenen Arbeitnehmer gründeten einen Selbsthilfeverein, um ihre Ansprüche gegenüber dem PSVaG durchzusetzen. Die Vorstandsmitglieder waren zunächst keine Juristen, sondern interessierte Laien, die sich im Eigenstudium in das komplexe Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung eingearbeitet haben. Im Verlauf der letzten Jahre ist daraus eine Plattform für 70 Mio. Beschäftigte mit einer Betriebsrenten-Anwartschaft sowie 10 Mio. Betriebsrentner geworden.
Unsere Gemeinschaft von derzeit 1.300 Mitgliedern wächst jährlich und bildet eine starke Gruppe, die für den Erhalt der gesetzlichen Rechte der Betriebsrentner kämpft.
Unser bewährter Service für Mitglieder im Einzelfall
- Wir begleiten unsere Mitglieder (60+) beim Übergang in den Ruhestand. Dazu helfen wir die umfangreichen Unterlagen zu sichten, die für die Antragstellung beim Arbeitgeber bzw. beim PSVaG erforderlich sind.
- Wir stellen Musterschreiben bereit, mit denen unsere Mitglieder ihre Rente bzw. deren Anpassung von ihrem früheren Arbeitgeber einfordern können.
- Wir klären die jungen Anwärter (35+) über die zu erwartenden Versorgungslücken bei Beendigung des Berufslebens auf.
- Wir informieren potenzielle Betriebsrenten-Anwärter, dass z. B. der Abschluss einer Direktversicherung bzw. die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse ein guter Weg ist, um die gesetzliche Rente zu verbessern und damit eine spätere Altersarmut zu vermeiden.
- Wir unterstützen den Ausbau der rückgedeckten Unterstützungskassen. Damit haben auch AT-Angestellte und leitende Angestellte die Möglichkeit, ihre Versorgungslücken angemessen zu schließen.
Im Rahmen dieser Einzelberatungen beantworten wir die Fragen unserer Mitglieder:
- Ist meine Betriebsrente richtig berechnet?
- Was muss ich tun, um meine Betriebsrente zu erhalten bzw. zu erreichen, dass mein früherer Arbeitgeber meine Rente regelmäßig gem. § 16 BetrAVG anpasst?
- Was geschieht mit meinen Ansprüchen bei einem Betriebsübergang, einer Insolvenz meines Arbeitgebers bzw. der Liquidation meines früheren Arbeitgebers?
- Welche Unterlagen benötigt der PSV, um meine Rente nach der Insolvenz meines früheren Arbeitgebers weiter zu zahlen?
- Was muss ich tun, wenn sich der PSV nach der Insolvenz nicht meldet? Können dadurch meine Ansprüche verjähren?
- Wer kann die Auskünfte zur Höhe meiner Betriebsrente überprüfen, die der frühere Arbeitgeber erteilt hat?
- Muss der Arbeitgeber zahlen, wenn meine Unterstützungskasse die Rente nicht mehr zahlt?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Pensionskasse und einer Unterstützungskasse?
- Kann ich das Guthaben meiner Direktversicherungen vorzeitig auszahlen lassen?
- Wo finde ich einen sachkundigen Anwalt? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung dessen Kosten?
- Was wird der Verband tun, um die Rechte der Betriebsrentner besser zu schützen als bisher?
Unsere bisherigen und zukünftigen sozialpolitischen Ziele
- Wir wollen dazu beitragen, dass eine zukünftige Altersarmut der Arbeitnehmer vermieden wird.
- Dazu propagieren wir den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung und fordern, dass diese Renten steuer- und sozialversicherungsfrei werden, um die zukünftige Altersarmut zu vermeiden.
Unsere neuen rechtspolitischen Ziele für ein verständliches, gerechtes Betriebsrenten-Gesetz
- Das Betriebsrentengesetz wurde 1974 geschaffen und durch ca. 500 Entscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt. Jedoch hat der Gesetzgeber den überwiegenden Teil diese Entscheidung nicht in das Gesetz aufgenommen.
- Damit ist das Betriebsrentengesetz lückenhaft und missverständlich geworden, mit der Folge, dass zahlreiche Arbeitgeber sich nicht mehr an ihre Verpflichtung gebunden fühlen und danach trachten, bestehende Versorgungsordnung zu verschlechtern.
- Mit unseren gesetzgebungstechnischen Vorschlägen wollen wir den Gesetzgeber ermutigen, die Rechtssicherheit für Betriebsrentner, für die Planung der Arbeitgeber und die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte zu verbessern, indem das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz 2018 „nachjustiert“ wird.
- Damit sollen alle Betroffenen erkennen, dass das Betriebsrentengesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz ist.
Unsere Finanzierung als Solidargemeinschaft
- Unsere Vorstandsmitglieder stellen ihr Fachwissen als bAV-Sachverständige kostenlos zur Verfügung und arbeiten ehrenamtlich.
- Die ordentlichen Mitglieder zahlen einen notwendigen, geringen Jahresbeitrag und bleiben dem Verein ein Leben lang treu.
- Fördermitglieder und Sponsoren leisten Zuschüsse zum Budget und erhalten dafür eine Spendenquittung.
- Die Finanzministerien des Bundes und der Länder verzichten auf Steuereinahmen und haben den Verein als gemeinnützig im Sinne § 53 AO anerkannt.