Willkommen beim Bundesverband der Betriebsrentner
Im Namen des Vorstandes begrüße ich Sie herzlich. Wir sind der einzige Fachverband in Deutschland, der sich
ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorg- und vorsorge befasst, kurz bAV genannt . Als gemeinnütziger
Verein kämpfen wir für die Interessen von rund 10 Millionen Betriebsrentnern sowie 25 Millionen Anwärter auf
eine Betriebsrente. Unser Verband zählt schon heute mehr als 1.000 Mitglieder. Etwas 1,5 Mio. Menschen
besuchen jedes Jahr unsere Webseite.
Unser Ziel ist es, die Anforderungen an Klarheit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu erfüllen, die dem
Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesjustizministerium entsprechen. Wir haben einen Vorschlag zur
Reform des § 16 BetrAVG eingereicht siehe unten. Er ist Lobbyregister des Bundestages unter Nummer K 6522.379
hinterlegt. Unsere Arbeit für die Gemeinschaft hat drei Schwerpunkte:
1. Beratung unserer Mitglieder
2. Aufspüren von Gesetzeslücken durch die Analyse der Urteile der Landesarbeitsgerichte und des BAG
3. Unterstützung des Gesetzgebers als Lobbyist im Bundestag
➢ Unsere Beratung unserer Mitglieder ist bedarfsgerecht.
Wir beraten Sie als ältere Mitglieder beim Übergang in den Ruhestand und beantworten Fragen zu Ihrer
Betriebsrente, zum Beispiel:
• Ist die Rentenhöhe korrekt berechnet?
• Wann und um wieviel muss der Arbeitgeber den Inflationsausgleich zahlen, damit die Rente ihren Wert
behält?
Wir beraten Sie als jüngere Mitglieder bei der Auswahl der Richtigen Direktversicherung, die Sie im Wege einer
Entgelt-umwandlung mitfinanzieren zum Beispiel:
• Wie berechne ich meine Versorgungslücke?
• Soll ich eine Direktversicherung mit einem Fondstarif abschließen, um den AG-Zuschuss zu bekommen?
• Soll ich das Arbeitgeberangebot im Rahmen des neuen Opting-Out Verfahrens annehmen?
• Soll ich mit der neuen tarifrechtlichen Beitragszusage meine gesetzliche Altersrente verbessern?
• Wie kann ich feststellen, ob der Arbeitgeber mein Geld sicher angelegt ?
Die Angebote der Arbeitgeber sind komplex. Es fehlen zumeist die wichtigsten Informationen in einfacher Sprache.
Wir erläutern die Vorteile der Entgeltumwandlung zum Sparen für die Rente über den Arbeitgeber. So können
Sie die Vorteile einer Betriebsrente besser einschätzen, welches Angebot für Sie sinnvoll ist. Zudem geben wir
Tipps, wie Sie den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss beantragen können.
➢ Unsere Analysen der Urteile der Arbeitsgerichte sollen Gesetzeslücken aufspüren.
Um Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes zu machen, haben wir angefangen die Entscheidungen der
Landesarbeitsgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts zur bAV zu analysieren. Eine Übersicht dazu finden Sie
unter der Rubrik News für Rentner im Abschnitt A 2-3. Dabei geht es insbesondere um die Global Player, die
mittelständische Betriebe in Deutschland gekauft haben. Diese haben sich beim Kauf verpflichtet, dass
bestehende Versorgungswerk fortzuführen. Nicht selten will die Konzernzentrale, das Versorgungswerk
verschlechtern, um Kosten zu sparen, z.B. durch die Ablehnung der Anpassung der laufenden Rente oder
dienstabhängige Pensionszusagen, die fehlerhafte Auslegung alter Versorgungsrichtlinien, durch den Wechsel
von einer teuren Pensionskasse zur preisgünstigen Unterstützungskasse.
Da die Sachverhalte kompliziert und die gesetzlichen Regelungen unklar sind, kommt es immer wieder zu
Fehlentscheidungen zugunsten der Unternehmen und der Gerichte, so das LAG München vom 17.03.2025 – 4 Sla 406/24 .
➢ Unsere Vorschläge an den Gesetzgeber sollen die Verständlichkeit des BetrAVG verbessern.
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – kurz BetrAVG – genannt, wurde vom
Bundestag im Jahr 1974 geschaffen. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach ergänzt – ohne dass klare rechtliche
Strukturen erkennbar sind. Dadurch ist es unübersichtlich, schwer verständlich und teilweise lückenhaft
geworden. Das betrifft rund 10 Millionen Betriebsrentner und etwa 70 Millionen Beschäftigte in Deutschland.
Viele Richter und Anwälte berichten uns, dass die unklare Gesetzeslage ihre Arbeit erschwert. Das
Bundesarbeitsgericht musste bereits mit rund 500 Urteilen Lücken im Gesetz füllen. Trotzdem wurde z.B. der §
16 BetrAVG zum Ausgleich des jährlichen Inflationsverlusts nie überarbeitet. Wir haben zum § 16 BetrAVG den
ersten Vorschlag gemacht. Unser Ziel ist es, die Anforderungen an Klarheit, Übersichtlichkeit und
Verständlichkeit zu erfüllen, die den legistischen Vorgaben des Handbuch der Rechtsförmlichkeit des
Bundesjustiz-ministerium entsprechen. Wir haben einen Vorschlag zur Reform des § 16 BetrAVG eingereicht
siehe unter. Er ist Lobbyregister des Bundestages unter Nummer K 6522.379 hinterlegt.
Dr. Horst Metz für den Vorstand
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Gemeinsam können wir viel bewegen.
Denn: Viele Menschen bilden eine starke Gemeinschaft.
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Telefon: 0221 3989 9871
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