Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen

Neben der Rente zu arbeiten, kann Auswirkungen auf diese haben. Dies gilt für fast alle Rentenarten.

Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei vorgezogenen Altersrenten ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

Achtung: Der Hinweis im nachfolgend verlinkten Text der DRV-Homepage “Betriebsrentnerinnen und -rentner aufgepasst!” ist so nicht richtig. Das gilt ausschließlich bei Gesamtversorgungszusagen aus den 70-iger  Jahren, die es heute kaum noch gibt. Ansonsten gilt § 5 BetrAVG

Zum kompletten Artikel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung

Muss mein ehemaliger Arbeitgeber meine Betriebsrente selbst anpassen, wenn seine Pensionskasse notleidend geworden ist und nicht wie früher Überschüsse zum Ausgleich der Inflation zahlt?

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Muss mein ehemaliger Arbeitgeber die Betriebsrente anpassen, obwohl die Firma in den letzten drei Jahren keine Gewinne gemacht hat?

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Für den Ruhestand vorzusorgen, ist nicht einfach. Er ist ja noch so weit weg.

Kaum einer vergleicht am Abend oder am Wochenende gerne Fondssparpläne und Riester-Renten, zumal der Druck der Versicherungsvertreter geringer geworden ist. Eine Ursache dafür ist, dass „der alte Herr Kaiser von der HM“, den kaum noch einer kennt, nicht mehr vorbeikommt und viele Mitarbeiter den Weg in die Versicherungsagentur oder zum Versicherungsmakler „um die Ecke“ scheuen – warum auch immer.

In 10 Schritten zur Zusatzrente vom Arbeitgeber

Entgeltumwandlungsvereinbarung – Muster

Eine Kritik aus gesetzgebungstechnischer und verfassungsrechtlicher Sicht am Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017, insbesondere an der sog. Escape Klausel in § 16 Abs.3 Satz 2 verbunden mit der Einführung des neuen § 30 c Abs. 1a BetrAVG zum Wegfall der Haftung der Arbeitgeber für die Anpassung von Betriebsrenten der Pensionskassen .

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