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BAV-Seminare

Zahlreiche Mitglieder sind mit den Auskünften und Entscheidungen der Ex-Arbeitgeber unzufrieden. Ihre Eingaben und Widersprüche gegen Entscheidungen der Ex-Arbeitgeber werden nicht mehr beantwortet, insbesondere wenn der Betrieb an einen neuen Eigentümer verkauft wurde, der Firmenname sich geändert hat oder aber der Betrieb geschlossen wurde. Unsere Mitglieder wohnen überwiegend in der ländlichen Region.  

Dort sind zumeist junge Anwälte tätig, die alle Rechtsgebiete anbieten müssen. Ein bAV-Mandat aber gilt als aufwendig, da diese Anfragen selten sind, so dass der junge Anwalt sich viel Zeit nehmen muss, um eine Klageschrift zu erstellen. Da diese Anwälte die Zeit oft nicht haben, werden solche Mandate zumeist abgelehnt oder nur unzureichend bearbeitet.   

Die Ursache für die Ablehnung besteht häufig in Unkenntnis. Unter Anwälten gilt die betriebliche Altersversorgung als sperrig und unzugänglich. Es fehlt das BAV-Fachwissen, um diese Mandanten erfolgreich vor dem Gericht zu vertreten. Das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung gehört zu den Rechtsgebieten, die auf den Universitäten und den Anwaltsvereinen selten geschult werden. Es gibt zwar Fortbildungsinstitute, die BAV-Fachwissen vermitteln. Jedoch sind diese nicht auf die Bedürfnisse von jungen Anwälten ausgerichtet, da die konkrete Schulung an praktischen Beispielen fehlt, wie eine Klage zur betrieblichen Altersversorgung erhoben werden muss.  

Deshalb wollen wir einen Beitrag zur Fortbildung dieser jungen Anwälte leisten und zukünftig Seminare initiieren, die von Praktikern für Praktiker durchgeführt worden. Dabei sollen Kenntnisse über das BetrAVG als lex speciales zu den § 611 ff BGB, die Prozesstechnik zu den häufigsten Klagearten sowie die Abrechnung der Beratung nach dem RVG und der Rspr. des BAG vermittelt werden. Das Projekt soll ab Herbst 2023 mit einem Anbieter umgesetzt werden.