Vorteile für Mitglieder
Als Fachverband begleiten wir unsere Mitglieder beim Übergang in den Ruhestand. Sicherlich haben Sie auch schon gehört, dass Sie die Betriebsrente beim Ex-Arbeitgeber nicht nur anfordern müssen, sondern vielfach durchsetzen müssen. Der Sachverhalt ist oft komplex. Die Rechtsgrundlagen im Betriebsrenten-Gesetz (BetrAVG) und die Versorgungsregelungen sind nicht selten unklar und lückenhaft, da diese in den Jahren zwischen 1970 und 1990 geschaffen wurden und heute nicht mehr der betrieblichen Praxis entsprechen. Nicht wenige Arbeitgeber bzw. deren Berater nutzen diese Lücken zunehmend für ihre wirtschaftlichen Interessen aus.
Viele Mitglieder konnten die vertraglichen Regelungen sowie den Wortlaut des BetrAVG nicht verstehen und die Rentenbescheide ihrer Ex-Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen, bis wir ihnen dabei geholfen haben.
Damit unsere Mitglieder entscheiden können, ob sie persönlich mit dem Ex-Arbeitgeber verhandeln oder einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Vorschriften des BetrAVG sowie den üblichen vertraglichen Regelungen. Bevor man verhandelt, sollte man mehr darüber wissen, welche Rechte man selbst hat bzw. welche der Ex-Arbeitgeber hat.