Kanzlei für betriebliche Altersversorgung
Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV besteht vor allem aus finanzmathematischen Fragestellungen, die ausgehend vom Bilanz-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht ihre Ausprägungen u.a. im Arbeitsrecht findet, aber dessen Grenzen deutlich überschreitet. Die Kanzlei berät Betriebsrentner, Geschäftsführer, Personalchefs, Steuerberater und Insolvenzverwalter in bAV Fragen und schafft Lösungen.