Unsere Kooperationspartner

Hier informieren wir Sie über unsere aktuellen Kooperations-Partner, die unseren Vorstand kompetent fachlich unterstützen.“

Kooperationen

Altersversorgung Cockpit e.V.

(V-AV-C) Wir kümmern uns um Probleme bei der Altersversorgung im Lufthansa Konzern

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

 

Das Deutsches Institut für Altersvorsorge gibt Informationen zu denr Fragen an:

Wie hoch fällt die spätere Rente aus? Klafft im Alter eine finanzielle Lücke?
Wie groß ist das Risiko, berufsunfähig zu werden? u.a.

Rechtsanwaltskanzleien

Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Norddeutschland, Hamburg und Berlin

Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Norddeutschland, Hamburg und Berlin ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV besteht vor allem aus finanzmathematischen Fragestellungen, die ausgehend vom Bilanz-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht ihre Ausprägungen u.a. im Arbeitsrecht findet, aber dessen Grenzen deutlich überschreitet. Die Kanzlei berät Betriebsrentner, Geschäftsführer, Personalchefs, Steuerberater und Insolvenzverwalter in bAV Fragen und schafft Lösungen.

Kontakt: info@lindner-anwaelte.de; Tel: 040 2093 210 85
L i n d n e r Anwälte, Lilienstraße 11, 20095 Hamburg

Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV besteht vor allem aus finanzmathematischen Fragestellungen, die ausgehend vom Bilanz-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht ihre Ausprägungen u.a. im Arbeitsrecht findet, aber dessen Grenzen deutlich überschreitet. Die Kanzlei berät Betriebsrentner, Geschäftsführer, Personalchefs, Steuerberater und Insolvenzverwalter in bAV Fragen und schafft Lösungen.

Kontakt: anwalt@kanzlei-bamberg.com; Tel: 0511 45 089 48
Rechtsanwaltskanzlei Bamberg, Gut 3, 30996 Hemmingen bei Hannover

Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Süddeutschland, Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Kanzlei für betriebliche Altersversorgung für Süddeutschland, Hessen und Rheinland-Pfalz ist eine der wenigen hochspezialisierten Kanzleien, die ausschließlich die komplexen Rechtsfragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bearbeitet. Die bAV besteht vor allem aus finanzmathematischen Fragestellungen, die ausgehend vom Bilanz-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Steuerrecht ihre Ausprägungen u.a. im Arbeitsrecht findet, aber dessen Grenzen deutlich überschreitet. Die Kanzlei berät Betriebsrentner, Geschäftsführer, Personalchefs, Steuerberater und Insolvenzverwalter in bAV Fragen und schafft Lösungen.

Kontakt: metz@metz.bav.de; Tel: 0221 3989 9870
RA Dr. Horst Metz, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln

Kanzlei von Schmidt-Pauli und Partner

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Der Rechtsanwalt und Steuerberater, Herr Matthias Draschka – Partner der Kanzlei von Schmidt-Pauli und Partner in München bietet allen BRV-Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung leicht verständliche Informationen an.

KONTAKTE ZU PENSIONS-/VERSORGUNGSKASSEN UND ANDERE

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung ist europaweit der größte gesetzliche Rentenversicherer. Er betreut mehr als 57 Millionen Kunden – fast 3 Viertel der Menschen in der Bundesrepublik. Seit 115 Jahren steht die Deutsche Rentenversicherung für soziale Sicherheit in Deutschland. Sie begleiten die Lebenswege der Arbeitnehmer vom Einstieg ins Berufsleben bis ins Rentenalter – und das ohne Eigeninteresse. Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Dienstleister im Auftrag des Staates und seiner Bürger.

Gegenseitigkeit als Prinzip

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Die sichere Zukunft dieses Instruments unternehmerischer Verantwortung und Kultur ist eine sozialpolitische Aufgabe von zentraler Bedeutung.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getra-gene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes). Ihr Zweck war und ist eine gewisse Angleichung der Arbeitnehmerrenten an die Beamtenpensionen.

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist eine betriebliche Altersversorgung auf tarifvertragli-cher Basis die zum Ziel hat, die Alterssicherung der Arbeiter sowie der Angestellten im öffentlichen Dienst durch eine Betriebsrente zu erhöhen. Die Leistungen treten neben die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.

„Möchten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente Ihre finanzielle Situation durch einen Rentnerjob oder Senio-renjob verbessern? Oder möchten Sie Ihr Wissen nicht einfach brach liegen lassen und daher Ihre Erfahrungen Unternehmen oder Privatpersonen anbieten? Es ist nicht immer einfach, eine geeignete und Ihren Möglichkeiten entsprechende Tätigkeit zu finden. Für diese Personen bietet die Rentner-Börse die ideale Plattform.”

Bochumer Verband

Der Bochumer Verband erbringt seit über 70 Jahren Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Ursprünglich von Unternehmen des Bergbaus gegründet, zählen wir heute Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen zu unseren Mitgliedern. Neben langjähriger Erfahrung bieten wir absolute Zuverlässigkeit, zügige und reibungslose Abwicklung der uns übertragenen Aufgaben und kompetente Beratung unserer Mitgliedsunternehmen.

Heubeck AG – Lösungen zur Altersvorsorge

Unternehmen aller Größenordnungen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und berufsständische Versorgungswerke vertrauen seit Jahrzehnten auf die fachliche Expertise und unabhängige Beratung von HEUBECK in allen Fragen der Altersversorgung.

Wertsicherungsrechner zur schnellen Berechnung des Anpassungsbetrages der monatlichen Betriebsrente

Unsere Mitglieder erwarten in diesem Jahr die Erhöhung ihrer Renten zum Ausgleich für den Inflationsverlust. Dieser Betrag wird nach der Steigerung des Verbraucherpreisindex multipliziert mit der gezahlten Rente berechnet.
Grundsätzlich hat der Ex-Arbeitgeber alle drei Jahre, die Betriebsrente automatisch um den Betrag zu erhöhen, der durch die Inflation verloren gegangen ist.

Vielfach wird das versäumt oder die Erhöhung falsch berechnet. Deshalb muss der Betriebsrentner die Erhöhung anfordern und das Musterschreiben an die Zahlstelle per E-Mail oder per Einwurf-Einschreiben adressieren, aber nicht anrufen. Wir empfehlen folgenden Mustertext:

„Meine Betriebsrente beträgt derzeit ….€ brutto. Der Verbraucherpreisindex ist in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 um xx % gestiegen. Ich habe den neuen Betrag mit dem sog. Wertsicherungsrechner des Bundesamtes für Statistik berechnet. Dieser hat meine Rente auf …….€ brutto angehoben.
Deshalb sind Sie verpflichtet meine monatliche Rente auch um …..€ brutto anzuheben. Sollte dieses nicht geschehen, so bin ich leider verpflichtet, einen Fachanwalt für betriebliche Altersversorgung zu beauftragen. Mit freundlichen Grüßen“

Das Statistische Bundesamt bietet kostenlos einen sog. Wert-Sicherungsrechner auf der Webseite im Internet an. Dieser ist super einfach, aber leider nur schwer zu finden, da unterschiedliche Namen benutzt werden.
Dieser steht auf der Seite: www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex.
Auf diese Seite gelangen Sie, wenn Sie bei Google eingeben: „Destatis Wertsicherungsrechner“. Dort klicken Sie an und gelangen Sie auf die gewünschte Seite.

Jedoch gibt es mehrere Wertsicherungsrechner für verschiedene Themen. Klicken Sie den Begriff: „Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen“ an.
So kommen Sie zu dem Rechner für die Betriebsrente.
Dort folgen Sie dem Rechner und setzen den leeren Stellen die gewünschten Angaben, z.B. das Beginn- und Enddatum sowie den Monatsbetrag.
Das Ergebnis können Sie unkontrolliert übernehmen und dem Ex-Arbeitgeber mitteilen. Wenn das in Ihrem Fall nicht klappt, so rufen Sie uns einfach an.