Im Namen des Vorstandes begrüße ich Sie beim BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER. Wir sind der einzige kompetente Fachverband für die betriebliche Altersversorgung sowie der Altersvorsorge in Deutschland – mit derzeit 1.200 Mitgliedern-, der die Interessen der 10 Mio. Betriebsrentner sowie der 25 Mio. Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente, vertritt. Als gemeinnütziger Verein sind wir unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Unser Verband hat zwei Tätigkeits-Schwerpunkte:
1. Die kompetente Beratung der Mitglieder
2. Die regelmäßige Prüfung der Rechtsförmlichkeit des BetrAVG, damit Betriebsrentner, Anwärter und Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten in dem verständlichen Wortlaut des Gesetzes nachlesen können.
1. Beratung der Mitglieder
Unsere älteren Mitglieder beraten wir beim Übergang in den Ruhestand. Dabei beantworten wir Fragen, die entstehen, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird: Ist die Höhe der Rente richtig berechnet? Ist mein angespartes Geld sicher angelegt? Wann und in welcher Höhe muss mein ex-Arbeitgeber den Inflationsverlust ausgleichen, damit die Rente nicht weniger, sondern angepasst wird?
Leider beobachten wir zunehmend, dass Betriebsrenten – nicht wie 90iger Jahren – nur angefordert werden, sondern auch anwaltlich durchgesetzt werden müssen. Einige Manager internationaler Konzerne respektieren die Rechte der Ehemaligen nicht mehr. Die alten Sachverhalte sind komplex. Die Rechtsgrundlagen sind mehrdeutig. Das schafft Spielraum für Fehlentscheidungen zugunsten der Unternehmen, der nicht selten ausgenutzt wird. Dabei übersehen sie, das das BetrAVG von ihnen als Arbeitnehmerschutz zu beachten ist.
Unsere jüngeren Mitglieder unterstützen wir, damit sie ihre Versorgungslücken durch eine Betriebsrente schließen. Die Angebote der Versorgungsträger, insbesondere der Lebensversicherer, sind zumeist komplex. Deshalb stellen wir – in einfacher Sprache – das notwendige Fachwissen bereit. Wir geben Tipps, welches Angebot im Einzelfall Sinn macht. So können sich diese Mitglieder einfach und schnell für eine Betriebsrente entscheiden und den gesetzlichen Zuschuss des Arbeitgebers anfordern.
2. Laufende Prüfung der Rechtsförmlichkeit des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), um ein verständliches, rechtssicheres Recht für alle Beteiligten zu schaffen
Leider ist feststellen, dass das Gesetzgeber das – im Jahr 1974 als „Schnellschuss“ geschaffene – BetrAVG zwar inhaltlich, aber nicht gesetzestechnisch nachgebessert hat. Dadurch ist es mehrdeutig, unverständlich und lückenhaft geworden. Davon sind ca. 10 Mio. Betriebsrentner und 25 Mio. Beschäftigte betroffen.
Anwälte und Richter berichten uns, dass sie überfordert seien, weil der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber nicht mehr klar und verständlich geregelt hat. Diese Sachlage kritisiert auch der Deutsche Richterbund.
Obwohl das BetrAVG nur ca. 15 arbeitsrechtliche Vorschriften beinhaltet, musste u.a. das Bundesarbeitsgericht den gesetzlichen Wortlaut durch ca. 500 Entscheidungen ergänzen. Trotzdem sah der Gesetzgeber keine Veranlassung den ursprünglichen Gesetzestext z.B. des § 16 nachzubessern, der seit 1974 aus unbestimmten Rechtsbegriffen besteht.
Als Interessenverband aller deutschen Betriebsrentner unterstützen wir zukünftig den Gesetzgeber, das BetrAVG gesetzgebungstechnisch zu verbessern. Dazu werden wir die Prüfung der sog. Rechtsförmlichkeit nicht nur dem Bundesministerium der Justiz überlassen, sondern anhand der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie des Handbuches der Rechtsförmlichkeit des BMJ prüfen, ob das BetrAVG als verlässliches, übersichtliches und verständliches Recht gewertet werden kann oder abgeändert werden muss. Dazu verfügt unser Vorstand nicht über ein Netzwerk von erfahrenen Praktikern der betriebliche Altersversorgung, sondern – nach einer wissenschaftlichen Zusatzausbildung – auch über einen Legistiker.
Mit der Kritik am 2. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz, dass die Bundesregierung im Oktober 2024 beschlossen, aber nicht umgesetzt hat, beginnen wir mit der rechtspolitischen Arbeit zur Verbesserung des BetrAVG.
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Betriebsrentner-Verband : KOMPETENT + UNABHÄNGIG + STARK
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