Unruhestand lohnt demnächst mehr als bisher – Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen geplant

Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen

Neben der Rente zu arbeiten, kann Auswirkungen auf diese haben. Dies gilt für fast alle Rentenarten.

Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässen entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei vorgezogenen Altersrenten ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

Achtung: Der Hinweis im nachfolgend verlinkten Text der DRV-Homepage „Betriebsrentnerinnen und -rentner aufgepasst!“ ist so nicht richtig. Das gilt ausschließlich bei Gesamtversorgungszusagen aus den 70-iger  Jahren, die es heute kaum noch gibt. Ansonsten gilt § 5 BetrAVG

Zum kompletten Artikel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung