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INFOTHEK FÜR AG-AuS

Sie werden sich in den nächsten Monaten mit dem 2. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beschäftigen müssen. Dieses hat die alte Bundesregierung im Oktober 2024 beschlossen, aber nicht umgesetzt. Es handelt sich um ein Arbeitnehmerschutz-Gesetz, das mehrdeutig, unverständlich und lückenhaft geworden ist. Davon sind 10 Mio. Betriebsrentner betroffen, die u. a. um den Werterhalt ihrer zusätzlichen Rente kämpfen müssen. Das Verfahren sollte in § 16 geregelt sein. Tatsächlich stehen dort nur leere Floskeln.

Der BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER ist der einzige kompetente Fachverband für die betriebliche Altersversorgung sowie der Altersvorsorge in Deutschland – mit derzeit 1.200 Mitgliedern. Er vertritt die Interessen der Betriebsrentner sowie der 25 Mio. Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Als gemeinnütziger Verein ist er unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Weitere Informationen zum Verband finden Sie unter www.betriebsrentner.de.

Nachdem die Mitgliederversammlung den Vorstand im Frühjahr 2023 mit erfahrenen bAV Spezialisten und einem Legistiker besetzt hat, hat der Vorstand zunächst die Einzel-Beratung intensiviert. Durch diese Erkenntnisse und dem regelmäßigen Kontakt zu Arbeitsrechtlern gewinnt der Verband aktuelle Informationen für die tatsächliche Rechtssicherheit der Betriebsrentner und Anwärter. Der Vorstand wird sein Fachwissen der betrieblichen Altersversorgung sowie der Legistik nutzen, um zukünftig die Rechtsförmlichkeit des Betriebsrentengesetzes regelmäßig zu prüfen. Über die Ergebnisse wird der Verband in der Fachpresse berichten. Unser Ziel Ist es, dass Betriebsrentner, Anwärter und Arbeitgeber sowie die Richterschaft den Wortlaut des Gesetzes besser als bisher erfassen und anwenden können.

Machen Sie sich schlau. Sprechen Sie unseren Experten Dr. Metz an.
Sie erreichen ihn i n unserem Kölner Büro unter 0221.3989.9871.